Vereinshub – Vereinsverwaltung · Stand: Mai 2026
Wer die App nutzen darf
Vereinshub richtet sich in erster Linie an erwachsene Vereinsmitglieder. Kinder und Jugendliche können die App jedoch nutzen, um Vereinsaktivitäten (Veranstaltungen, Schulungen, Kalender) einzusehen – ausschließlich mit Einwilligung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten.
Benutzerkonten werden ausschließlich durch Vereinsadministratoren angelegt. Eine öffentliche Selbstregistrierung ist nicht möglich. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, den Zugang ihrer Kinder zur App zu überwachen und zu verwalten.
Umgang mit personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen
Personenbezogene Daten minderjähriger Nutzer werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten verarbeitet. Die Einwilligung wird dadurch erteilt, dass ein Erziehungsberechtigter das Benutzerkonto des Kindes durch den Vereinsadministrator anlegen lässt oder selbst den Zugang einrichtet und freigibt.
Die gespeicherten Daten beschränken sich auf das für die Vereinsteilnahme notwendige Minimum (Name, E-Mail-Adresse, Vereinszugehörigkeit). Es werden keine Daten über das Nutzungsverhalten von Kindern zu Werbe- oder Analysezwecken verarbeitet.
Was auf der Plattform zu finden ist
Vereinshub enthält ausschließlich Inhalte zur Vereinsverwaltung. Die Plattform umfasst folgende Bereiche:
Die Plattform enthält keine jugendgefährdenden, gewalthaltigen, pornografischen oder anderweitig für Minderjährige ungeeigneten Inhalte. Alle Inhalte sind ausschließlich für eingeloggte Vereinsmitglieder sichtbar und nicht öffentlich zugänglich.
Inhalte, die Nutzer selbst hochladen oder erstellen
Vereinsadministratoren können Inhalte wie Neuigkeiten, Dokumente und Kalendereinträge erstellen. Diese Inhalte sind ausschließlich für Mitglieder des jeweiligen Vereins sichtbar.
Folgende Inhalte sind auf der Plattform streng verboten:
So kannst du unangemessene Inhalte oder Missbrauch melden
Wenn du einen Verstoß gegen diese Richtlinie feststellst – insbesondere Inhalte, die Minderjährige gefährden oder missbrauchen – melde diesen bitte umgehend:
Meldungen werden innerhalb von 48 Stunden gesichtet und bearbeitet. Bei dringendem Verdacht auf eine Straftat werden wir unverzüglich die zuständigen Behörden informieren.
Was bei einem bestätigten Verstoß passiert
Bei einem bestätigten Verstoß gegen diese Kinderschutzrichtlinie ergreifen wir folgende Maßnahmen:
Aktualisierungen und Versionierung
Wir behalten uns vor, diese Kinderschutzrichtlinie jederzeit zu aktualisieren, um gesetzlichen Anforderungen oder Änderungen der Plattform Rechnung zu tragen. Die jeweils aktuelle Version ist unter dieser URL abrufbar. Das Datum der letzten Aktualisierung ist oben auf dieser Seite angegeben.